Leistungen der Pflegeversicherung

Wir erbringen Leistungen der häuslichen Pflege nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Nachfolgend die Preise für die Leistungskomplexe mit dem Stand zum 01.09.2022.

Leistungsbezeichnung Leistungsinhalte
Preis/€
1. Kleine Morgen/ Abendtoilette An-/Auskleiden Teilkörperwaschen inkl. üblicher Hautpflege, Mund-/Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
16,15
2. Große Morgen/ Abendtoilette An-/Auskleiden Waschen, Duschen, Baden, inkl. üblicher Haar-/ Hautpflege, Mund-/Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
26,79
3. Teilkörperpflege An-/Auskleiden Teilwaschen inkl. üblicher Hautpflege
9,36
4. Ganzkörperpflege An-/Auskleiden Waschen, Duschen, Baden inkl. üblicher Hautpflege
20,02
5. Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen der Schlaf- oder Ruhemöbel Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen der Schlaf- / Ruhemöglichkeit
3,36
6. Betten / Lagern und Mobilisieren Bett machen, Lagern und Förderung der Beweglichkeit
8,21
7. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
16,79
8. Aufbereitung und Verabreichung von Sondenkost Aufbereitung von Sondenkost, Verabreichung von Sondenkost
20,02
9a. Darm- und Blasenentleerung Hilfe / Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung
3,36
9b. Entleeren, Reinigen des Toilettenstuhls oder der Urinflasche Entleerung und Reinigung vom Toilettenstuhl oder Urinflasche
2,26
10. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen/ Wiederaufsuchen der Wohnung, Treppensteigen
4,85
11. Begleitung bei Aktivitäten (je 15 Minuten) Organisation/Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (Arzt, Bank, Optiker, Behörde…)
9,68
12. Beheizen der Wohnung Bereitstellung/Entsorgung des Heizmaterials, bei Ofenheizung Heizen
4,38
13. Reinigung des unmittelbaren Wohnbereichs (je 15 Minuten) Reinigung des unmittelbaren Wohnbereichs des Pflegebedürftigen, Trennung und Entsorgung des Abfalls
9,68
14. Wechseln / Waschen der Wäsche und Kleidung Wechseln der Wäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung, Einräumen der Wäsche
23,25
15. Einkaufen (je 15 Minuten) Vorratseinkäufe (1x wöchentlich)
Erstellung eines Einkaufs- und Speiseplanes, Einkaufen von Lebensmitteln, notwendigen Bedarfsgegenstände der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Gesichtscreme, Putzmittel) Unterbringung der Einkaufsware in der Wohnung / Vorratsschrank
9,68
58,12
16. Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (kein „Essen auf Rädern“) Kochen einer Mahlzeit, Bereitstellung der Nahrung, Spülen des Geschirrs, Reinigung der Küche
17,44
17. Zubereitung einer sonst. Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit, Bereitstellung der Nahrung, Spülen des Geschirrs, Reinigung der Küche
3,87
18. Zubereitung einer sonst. Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Anreichen und Motivieren sowie das Bereitstellen und Erneuern der Getränke
1,94
19 pflegerische Betreuung (je 15 Minuten) Betreuung in der Häuslichkeit
9,68
20. Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen (je 15 Minuten) Hilfe bei der Organisation von Dienstleistungen Dritter oder bei Anträgen, Terminen, Bankgeschäften, Ärzten, Therapeuten etc.
3,23
I.a Erstbesuch vor Vertragsbeginn Erstellung der Pflegeanamnese und Pflegeplanung
71,03
I.b Folgebesuch bei Wechsel des Pflegegrades Anpassung der Pflegeanamnese und Pflegeplanung
32,29
II. Mitteilungen an die Pflegekasse Mitteilung nach § 3 des Rahmenvertrages,
Mitteilung nach § 10 des Rahmenvertrages,
Bericht nach § 23 des Rahmenvertrages
3,23
III. Wegepauschale SGB XI je Einsatz
5,94
III. Wegepauschale SGB XI je Einsatz zeitgleich mit SGB V

2,97

III. Wegepauschale SGB XI zeitgleicher Einsatz bei Ehepaaren oder räumlicher Einsatz

2,97

III. Wegepauschale SGB XI Mehrere Versicherte in einer räumlichen Einheit erhalten SGB V und SGB XI-Leistungen zeitgleich (z.B. Betreutes Wohnen)

1,49

IV. Zuschlag (je Leistungskomplex) zw. 20:00 und 6:00 Uhr / Samstag ab 14:00 Uhr / Sonn- und Feiertags ganztägig
1,94
V. Beratung gemäß § 37 Abs. 3 (Pflegegrad 1/2/3) 1 x halbjährlich – wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet ohne einen Eigenanteil

59,08

V. Beratung gemäß § 37 Abs. 3 (Pflegegrad 4/5) 1 x vierteljährlich – wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet ohne einen Eigenanteil

59,08