Erbringung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45b SGBXI)

Zielgruppe

Alle Pflegebedürftige erhalten automatisch zu den Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad) einen zusätzlichen Pflegesachleistungsbetrag in Höhe von 125,00€. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.

Beschreibung der angebotenen Leistung

Die Betreuung und Versorgung von verwirrten und psychisch kranken Menschen zu Hause stellt die pflegenden Angehörigen vor vielfältige Aufgaben und Anforderungen. Angehörige von Demenzkranken (z.B. Alzheimer) sind nicht nur den Belastungen ausgesetzt, wie man sie auch bei Angehörigen von Pflegebedürftigen mit schweren chronischen, körperlichen Erkrankungen findet, wie z.B.

  • Notwendigkeit ständiger Anwesenheit
  • Fehlende Hoffnung
  • Angst vor einer weiteren Verschlechterung
  • Aufgabe eigener Bedürfnisse und Interessen
  • Konflikte mit anderen Angehörigen des Familienbundes

Hinzu kommen vielmehr noch spezielle Probleme durch Desorientiertheit, Vergesslichkeit, Aggressivität und Wesensveränderung, die die Beziehung zwischen Pflegenden und Gepflegten zunehmend belasten und verändern, häufig die Zuneigung auslaugen.
Deshalb hat sich die KRANKENPFLEGE WiTTE GmbH dazu entschlossen, häusliche Betreuungs- und Beaufsichtigungsmaßnahmen anzubieten, die Pflegende bei ihrer nicht ganz leichten Aufgabe unterstützen soll, den Betroffenen hilfreich zur Seite steht und sie dadurch entlastet. Freundschaften pflegen, ins Kino gehen, Einkäufe erledigen oder einfach einmal abschalten, ohne besorgt zu sein, dass irgend etwas mit dem Pflegebedürftigen sein könnte, sind die Vorteile bei Inanspruchnahme dieser Leistung.

Zu den Leistungen im häuslichen Umfeld zählen:

  • die allgemeine Beaufsichtigung während der Abwesenheit der Pflegeperson
  • Durchführung von Spaziergängen zur Förderung der Beweglichkeit, spielen, singen, tanzen und vorlesen
  • Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen / Beschäftigung
  • Erinnerungsarbeit

Diese Leistungen erbringen wir im Rahmen von Einzelbetreuung.
Betreuungsgruppen für Demenzkranke werden zur Zeit nicht angeboten.

Angaben zur Dauer, Häufigkeit und Kosten des Angebots

Die oben genannten Leistungen werden an den Werktagen in der Regel im Zeitraum von 8.00 – 20.00 Uhr angeboten. Daneben ist die Erbringung der Leistungen zu anderen Zeiten nach Vereinbarung möglich. Hierbei soll dem Wunsch und den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen werden.

Die Gebühr für 1 Stunde der hier genannten Leistungen beträgt bei der KRANKENPFLEGE WiTTE GmbH
40,00 EUR zuzgl. Wegepauschale.
Weitere Informationen zu dieser speziellen Leistung der Pflegeversicherung erhalten Sie auf Nachfrage.

Dafür sind die Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Der Betrag ist zweckgebunden. Er kann eingesetzt werden für

* besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung
von zugelassenen Pflegediensten
* nach Landesrecht anerkannte sonstige regionale Angebote.

Darüber hinaus stehen Angebote für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Hier können die vereinbarten Pflegesätze und auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten mit den jeweiligen Beträgen finanziert werden. Wir geben Ihnen Informationen über qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen und über regionale Angebote.

Abrechnung der Kosten

Die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen müssen nachgewiesen werden. Die Pflegekasse benötigt den Nachweis im Original.

Nutzen Pflegebedürftige und Berechtigte für „zusätzliche Betreuungsleistungen“ die Beträge nicht ganz aus, kann der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wird der Leistungsanspruch im Laufe eines Jahres festgestellt, steht der Betrag ab dem Monat der Feststellung anteilig zur Verfügung.